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   BPatG, 28.04.2008 - 17 W (pat) 87/07   

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https://dejure.org/2008,32510
BPatG, 28.04.2008 - 17 W (pat) 87/07 (https://dejure.org/2008,32510)
BPatG, Entscheidung vom 28.04.2008 - 17 W (pat) 87/07 (https://dejure.org/2008,32510)
BPatG, Entscheidung vom 28. April 2008 - 17 W (pat) 87/07 (https://dejure.org/2008,32510)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BPatG, 13.07.2007 - 17 W (pat) 49/07
    Auszug aus BPatG, 28.04.2008 - 17 W (pat) 87/07
    Sie verweist auf die Entscheidung 17 W (pat) 49/07 des erkennenden Senats vom 13. Juli 2007, in der in einem vergleichbaren Sachverhalt festgestellt worden sei, dass kein Mangel nach § 34 Absatz 3 Satz 3 PatG vorliege.

    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung zu 17 W (pat) 49/07 ausgeführt hat, kann vielmehr der Anmelder die Erteilung eines Patents grundsätzlich mit dem Inhalt (d. h.: mit jedem Inhalt) verlangen, der der gegebenen neuen Lehre entspricht.

  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus BPatG, 28.04.2008 - 17 W (pat) 87/07
    Das ist grundsätzlich zulässig, weil die beanspruchte Masterschnittstelleneinrichtung nach dieser Definition hier so ausgebildet sein muss, dass sie die betreffende Funktion erfüllen kann (vgl. BGH GRUR 2006, 923 "Luftabscheider für Milchsammelanlage"; GRUR 1972, 707 "Streckwalze").
  • BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85

    ... bei Unbegründetheit einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BPatG, 28.04.2008 - 17 W (pat) 87/07
    Im Erteilungsverfahren ist für Patentansprüche zu sorgen, die die unter Schutz gestellte Erfindung klar und deutlich umschreiben (BGH GRUR 1988, 757, Abschnitt V "Düngerstreuer") und geeignet sind, den Anmeldungsgegenstand eindeutig zu kennzeichnen und vom Stand der Technik abzugrenzen (BGH GRUR 1979, 461, II. 2d "Farbbildröhre").
  • BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77

    Farbbildröhre

    Auszug aus BPatG, 28.04.2008 - 17 W (pat) 87/07
    Im Erteilungsverfahren ist für Patentansprüche zu sorgen, die die unter Schutz gestellte Erfindung klar und deutlich umschreiben (BGH GRUR 1988, 757, Abschnitt V "Düngerstreuer") und geeignet sind, den Anmeldungsgegenstand eindeutig zu kennzeichnen und vom Stand der Technik abzugrenzen (BGH GRUR 1979, 461, II. 2d "Farbbildröhre").
  • BGH, 19.09.1985 - X ZB 22/84

    "Hüftgelenkprothese"; Voraussetzungen eines Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 28.04.2008 - 17 W (pat) 87/07
    Daraus folgt sein Recht, durch die Fassung der Patentansprüche zu bestimmen, für welche Lehre zum technischen Handeln er um Patentschutz nachsucht (BGH GRUR 1986, 237, II. 2b "Hüftgelenkprothese").
  • BGH, 16.05.1972 - X ZR 31/68

    Patent für Streckwalzen - Verstellbarkeit des Krümmungsgrades von Streckwalzen -

    Auszug aus BPatG, 28.04.2008 - 17 W (pat) 87/07
    Das ist grundsätzlich zulässig, weil die beanspruchte Masterschnittstelleneinrichtung nach dieser Definition hier so ausgebildet sein muss, dass sie die betreffende Funktion erfüllen kann (vgl. BGH GRUR 2006, 923 "Luftabscheider für Milchsammelanlage"; GRUR 1972, 707 "Streckwalze").
  • BPatG, 08.03.2011 - 15 W (pat) 11/07

    Patentbeschwerdeverfahren - verfahrensfehlerhafte Teilentscheidung nur über

    Wird im Patenterteilungsverfahren der Hauptantrag durch Teilbeschluss zurückgewiesen, obwohl der Hilfsantrag entscheidungsreif - und auch gewährbar - ist, so stellt dies eine unangemessene und den Grundsätzen der Verfahrensökonomie widersprechende Sachbehandlung dar (in Fortführung von 17 W (pat) 28/08 und 17 W (pat) 87/07).

    Jedenfalls darf die Tatsache, dass das Verfahrensrecht an sich die Möglichkeit einer Teilentscheidung ermöglicht, nicht ohne triftigen Grund dafür benutzt werden, den Anmelder mit einer Vielzahl von Beschlüssen zu überziehen (z. B. wenn er mehrere Hilfsanträge stellt) und ihm somit zu mehrfachen Beschwerden zu zwingen (vgl. Schulte, Patentgesetz mit EPÜ, 8. Auflage, § 48 Rn. 12; BPatG vom 18.7.2008 17 W (pat) 28/08 m. w. Nachw. BPatG vom 28.04.2008 17 W (pat) 87/07).

  • BPatG, 19.01.2017 - 17 W (pat) 34/16

    Patentbeschwerdeverfahren - "Anzeigevorrichtung" - zur Behandlung eines

    Vgl. dazu auch die Senatsentscheidungen 17 W (pat) 49/07 und 17 W (pat) 87/07.
  • BPatG, 06.12.2011 - 17 W (pat) 33/08
    Unabhängig davon existiert jedoch auch keine gesetzliche Norm, wonach sich ein Anmelder mit seinen Patentansprüchen auf die kleinstmögliche Einheit im Sinne eines "Kerns der Erfindung" beschränken müsste (vgl. 17 W (pat) 27/08; 17 W (pat) 87/07; 17 W (pat) 49/07).
  • BPatG, 27.05.2008 - 17 W (pat) 27/08
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung zu 17 W (pat) 87/07 ausgeführt hat, legt es das Patentgesetz nicht in die Hand der Prüfungsstelle, den Kern einer Erfindung herauszuarbeiten, um dann dem Anmelder vorzuschreiben, worauf er Patentansprüche richten darf.
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